Finanzierung & Förderung
- Förderungen für Weiterbildung
Finanzielle Förderungen für Ihre persönliche Aus- und Weiterbildung – für Schule, Lehre, Studium oder Beruf.
- AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen
Informationen und Beratung zu Förderungen für Studierende, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Studienberechtigungs-, Berufsreifeprüfungen etc.
- Förderungen des Landes NÖ
Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich für Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfungen, Studierende, etc.
- Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund
Mit seinen Stipendien unterstützt der Österreichische Integrationsfonds Organisationen und Talente mit Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen.
- Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50 Prozent verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
- NÖ Bonus – Semesterticket
Zuschuss zu den Fahrtkosten von max. EUR 100,– pro Semester
- Städte und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien.
Weitere Informationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat
- Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
- Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung
Das s Bauspardarlehen für Aus- und Weiterbildung verschafft finanziellen Spielraum.
- Die WAFF Förderung Digi-Winner
Gemeinsam fördern die Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung.
Mehr erfahren über die Förderung Digi-Winner
- Die WAFF Förderung Klima-Winner
Mit dem Klima-Winner fördert der waff berufliche Aus- oder Weiterbildungen in diesem Gebiet und bietet Information und Beratung zu klimaschutzrelevanten Qualifikationen.
Im März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit mit Bezug von Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeldes im Parlament beschlossen.
Zwar wird es weiterhin möglich sein, mit dem Betrieb eine Bildungskarenz oder –teilzeit zu vereinbaren, allerdings ist der Bezug einer Leistung des AMS nicht mehr möglich.
Mit 1. Jänner 2026 soll es jedenfalls ein neues Modell („Weiterbildungszeit“) geben. Dazu liegen aber noch keine konkreten Regelungen vor.
Im Rahmen der Skills Schecks werden Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen für berufliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter*innen im Bereich der digitalen Kompetenzen gefördert. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag. Das Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen in österreichischen KMU und bei deren Belegschaft zu erhöhen, um so gestärkt auf die neuen Herausforderungen der Wirtschaft 4.0 reagieren zu können.
Voraussetzungen:
- Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z. B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.).
- Förderbar sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich.
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
- Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Ausbildungskosten können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fort- oder Ausbildung im verwandten Beruf gemacht wird oder eine umfassende Umschulung darstellt.
Auch Arbeitslosengeldbezieher*innen können Aus- und Fortbildungskosten bzw. Umschulungskosten steuerlich absetzen.
Absetzbar sind folgende Kosten:
- Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige PC-Nutzung, etc.)
- Fahrtkosten
- Allenfalls Taggelder (für die ersten fünf Tage, falls der Kurs nicht am Wohnort bzw. Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Es kann jedoch nur die Differenz der Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungskosten beantragt werden, welche sich aus der Höhe der Beiträge abzüglich aller Förderungen ergibt.
Mehr Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungen
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.